Elternbrief

Liebe Eltern,

ab Donnerstag startet wieder der Unterricht. Der Jahrgang 10 macht den Anfang.

Es wird Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik erteilt. Die Klassen

werden gedrittelt (max. 9 Schülerinnen und Schüler pro Kleingruppe).

Sie betreten das Gebäude über verschiedene Wege in Begleitung der Lehrer*innen, die

genau auf die Einhaltung der Abstandsregeln achten.

Detaillierte Unterrichtspläne und sorgfältig einzuhaltende Verhaltenshinweise liegen den

Schülerinnen und Schülern vor.

Die Anforderungen an die Hygiene und den Infektionsschutz können erfüllt werden.

Wir freuen uns, mit den Schüler*innen wieder in persönlichen Kontakt treten zu können.

 

Ausnahmen:

  1. Schüler*innen, die selbst Vorerkrankungen haben, bitten wir entschuldigt von den

Eltern, weiterhin von daheim zu lernen. Die Schüler*innen werden von den Lehrkräften mit Aufgaben versorgt.

 

  1. Schüler*innen, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine

Corona-relevante Vorerkrankung besteht.

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere

Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine

Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die

Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.

Es kann eine Beurlaubung bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres

2019/2020) ausgesprochen werden.“

Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei

Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden.

Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches

Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante

Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits

bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das

Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken“(Rundverfügung Bezirksregierung Köln, 22.04.2020).

 

Das bedeutet:

Schüler*innen können beurlaubt werden, wenn im Haushalt ein Angehöriger lebt, der

an einer Vorerkrankung leidet, die eine Corona-Erkrankung verschlimmern könnte.

Diese*r Angehörige muss ein Attest vorlegen, in dem diese Vorerkrankung vermerkt

ist.

Über die Länge der Beurlaubung entscheidet die Schulleitung. Die Beurlaubung endet

spätestens am 31.07.2020.

Die beurlaubten Schüler*innen nehmen trotzdem an den Prüfungen teil. Diese

werden in einem eigenen Raum durchgeführt.

Die Klassen 5 bis 9 werden auf bewährtem Wege mit Arbeitsmaterialien und Aufgaben

versorgt.

 

Mit besten Wünschen für weiterhin gute Gesundheit und freundlichen Grüßen

 

Thomas Zaczek, Schulleiter