09.11.2020: Maskenpflicht auch außerhalb des Schulgeländes
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
laut Allgemeinverfügung der Stadt Köln zur regionalen Anpassung der CoronaSchVO an das Infektionsgeschehen gilt: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht erfasst sind.
Ich bitte um Beachtung
Thomas Zaczek
Schulleiter