09.11.2020: Maskenpflicht auch außerhalb des Schulgeländes
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, laut Allgemeinverfügung der Stadt Köln zur regionalen Anpassung der CoronaSchVO an das Infektionsgeschehen gilt: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150 m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt nicht, soweit sie von der Pflicht zum Tragen einer […]