Aufhebung der Maskenpflicht im Klassenraum
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, entfällt ab dem 02.11.2021 die Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler.
Diese Aufhebung gilt nur, solange die Schüler*innen in Klassen- und Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Das bedeutet, dass alle Schüler*innen ihre Masken nach wie vor mitbringen und unterwegs aufsetzen müssen.
Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen.
Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Th. Zaczek