Aktuelle Informationen zum Corona-Virus vom 28.02.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtige, liebe Eltern,

das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat heute eine Information zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich veröffentlicht.

Ich bitte Sie, folgende Vorgehensweise einzuhalten:

„… 3. Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43, Abs.1, SchulG.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

  1. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt bzw. eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

…“

Ich bitte, diese Anweisungen im Interesse unserer Schulgemeinschaft ab sofort einzuhalten. Die Mitteilung über den Grund für das Schulversäumnis kann per Email (sekretariat-ers@stadt-koeln.de) oder Fax (+49) 221 955 60 7-30 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

T. Zaczek
Schulleiter