Beurlaubung
Beurlaubungen vom Unterricht sind nur aus einem wichtigen Grund möglich. Inwieweit ein Grund wichtig ist, richtet sich im Übrigen häufig nach dem Einzelfall. Der Urlaub soll mindestens eine Woche vorher schriftlich unter Angaben von Gründen beantragt werden, und zwar für eine Zeit a) bis zu zwei Tagen bei der Klassenleitung oder b) von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B. Berufseignungstests, Konfirmation, Kommunion oder Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. Die nachträgliche Vorlage von Bescheinigungen oder Einladungen können als Entschuldigung nicht akzeptiert werden. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Schulferien kann grundsätzlich nicht erteilt werden, es sei denn, ein zwingender triftiger Grund liegt vor und es kann nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat die Schulferien zu verlängern. Sollte dennoch der Urlaub vor den Ferien angetreten bzw. nach den Ferien der Urlaub verlängert werden, so wird ein Bußgeldverfahren über die Bezirksregierung Köln eingeleitet, die dann über die Höhe des Bußgeldes entscheiden wird.
Das Formular für die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers können Sie hier herunterladen.