Elternbrief
Liebe Eltern,
ab Donnerstag startet wieder der Unterricht. Der Jahrgang 10 macht den Anfang.
Es wird Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik erteilt. Die Klassen
werden gedrittelt (max. 9 Schülerinnen und Schüler pro Kleingruppe).
Sie betreten das Gebäude über verschiedene Wege in Begleitung der Lehrer*innen, die
genau auf die Einhaltung der Abstandsregeln achten.
Detaillierte Unterrichtspläne und sorgfältig einzuhaltende Verhaltenshinweise liegen den
Schülerinnen und Schülern vor.
Die Anforderungen an die Hygiene und den Infektionsschutz können erfüllt werden.
Wir freuen uns, mit den Schüler*innen wieder in persönlichen Kontakt treten zu können.
Ausnahmen:
- Schüler*innen, die selbst Vorerkrankungen haben, bitten wir entschuldigt von den
Eltern, weiterhin von daheim zu lernen. Die Schüler*innen werden von den Lehrkräften mit Aufgaben versorgt.
- Schüler*innen, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine
Corona-relevante Vorerkrankung besteht.
„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere
Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine
Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die
Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.
Es kann eine Beurlaubung bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres
2019/2020) ausgesprochen werden.“
Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei
Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden.
Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches
Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante
Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits
bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das
Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken“(Rundverfügung Bezirksregierung Köln, 22.04.2020).
Das bedeutet:
Schüler*innen können beurlaubt werden, wenn im Haushalt ein Angehöriger lebt, der
an einer Vorerkrankung leidet, die eine Corona-Erkrankung verschlimmern könnte.
Diese*r Angehörige muss ein Attest vorlegen, in dem diese Vorerkrankung vermerkt
ist.
Über die Länge der Beurlaubung entscheidet die Schulleitung. Die Beurlaubung endet
spätestens am 31.07.2020.
Die beurlaubten Schüler*innen nehmen trotzdem an den Prüfungen teil. Diese
werden in einem eigenen Raum durchgeführt.
Die Klassen 5 bis 9 werden auf bewährtem Wege mit Arbeitsmaterialien und Aufgaben
versorgt.
Mit besten Wünschen für weiterhin gute Gesundheit und freundlichen Grüßen
Thomas Zaczek, Schulleiter