Information über drohende Nichtversetzung gemäß §50 Abs. 4 Schulgesetz NRW

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes auch im Schuljahr 2020/21 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdungen („Monita“/ „blaue Briefe“) versandt werden.

 

Daraus folgt im Einzelnen:

Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers der Klassen 6 – 8 in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/21 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

 

Bitte beachten Sie die abweichende Regelung für die Jahrgänge 9 und 10:

Ist mit der Vergabe der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.

 

Wir werden Sie und die Schülerinnen und Schüler weiterhin über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informieren und beraten.

Dazu verweisen wir auf unseren geplanten Elternsprechtag am 20.04.2021, zu dem Sie nach den Osterferien sowohl einen Elternbrief als auch einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand erhalten.

Thomas Zaczek

– Schulleiter –