Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit heute nachmittag haben wir es als Schule nun auch offiziell: Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. D.h.,es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts. Alle zuvor getroffenen schulischen Regeln haben ebenso weiterhin Bestand.
Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes :
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Bitte beachten Sie das beiliegende Schaubild, welches zeigt, was bei einer Erkrankung des Kindes zu tun ist.
Ich appelliere an die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Mit herzlichen Grüßen
Thomas Zaczek
-Schulleiter-