Krankmeldung

Sind Schüler*innen durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich morgens die Schule (0221/9556070). Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Entschuldigungen sind umgehend, spätestens am dritten Tag der Erkrankung, in der Schule abzugeben. Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Attest über die Erkrankung. Die Kosten des ärztlichen Attestes sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. Bei Erkrankungen vor oder nach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei Erkrankung eines Kindes während des Unterrichts kann dieses nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn dies mit den Eltern telefonisch geklärt ist, gegebenenfalls muss es auch abgeholt werden.

Das Formular für die Krankmeldung einer Schülerin oder eines Schülers können Sie herunterladen.